Sehr geehrte Patient:innen,
seit dem 1.10.2022 gilt das „Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19“, das das Tragen von FFP2-Masken in Arztpraxen vorschreibt und natürlich auch bei uns gilt. Deswegen:
Bitte erscheinen Sie mit FFP2-Maske zu Ihrem Termin!